Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Hundeschule "Spürnasen Asslar" , nachstehend "Veranstalter" genannt , nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner, nahstehend "Teilnehmer" genannt.
1.2 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Teilnehmer schriftlich bekannt gegeben
Die Bekanntgabe kann auch durch Veröffentlichung auf der Internetseite des Veranstalters erfolgen.
Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer nicht in Textform Widerspruch erhebt
Der Teilnehmer muss den Widerspruch innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Veranstalter absenden.
2. Vertragsgegenstand, Zustandekommen des Vertrages, Stornierung und Rücktritt
2.2 Der Veranstalter bietet Einzel- sowie Gruppenstunden, Kurse, Seminare, Workshops, Vorträge, Spaziergänge, Themenabende, Informations- sowie weitere Veranstaltungen für Hunde und ihre Halter an.
Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebotes wird von dem Veranstalter in seiner Internetpräsenz und von ihm sonst genutzten Medien bekannt gegeben.
2.2 Durch die Übermittlung und Bestätigung einer ausgefüllten und unterschriebenen Teilnahmeerklärung per Mail oder persönlich, kommt mit dem Veranstalter ein Dienstvertrag gemäß § 611 BGB zustande.
Durch die Anmeldung werden die AGB, die Teilnahmebedingungen und die Datenschutzerklärung akzeptiert.
Ein bestimmter Erfolg ist dementsprechend seitens des Veranstalters nicht geschuldet, dieser hängt wesentlich von der Mitarbeit des Teilnehmers ab.
2.3 Mit seiner Teilnahmeerklärung meldet sich der Teilnehmer verbindlich für eine einzelne oder mehrere Veranstaltungen an
2.3.1 Gruppen- und Einzelstunden
Die Anmeldung kann vom Teilnehmer nur bis spätestens 48 Stunden vor Beginn der jeweiligen Stunde kostenfrei storniert werden.
Storniert der Teilnehmer seine Teilnahmeerklärung später oder gar nicht , ist die Vergütung in voller Höhe fällig. Ein Rücktritt ist nach Beginn der Veranstaltung nicht möglich. Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht erstattet.
2.3.2 Seminar, Workshops, Kurse und Vorträge
Bei Stornierung durch den Teilnehmer betragen die Stornierungskosten
Storniert der Teilnehmer seine Teilnahmeerklärung später oder gar nicht, ist die Vergütung in voller Höhe fällig. Ein Rücktritt ist nach Beginn der Veranstaltung nicht möglich. Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht erstattet.
2.3.3 Kann aus welchen Gründen auch immer eine geplante Veranstaltung, Kurs nicht stattfinden und es können sich keine Ersatztermine finden oder die Teilnehmer können diese nicht wahrnehmen, ist der Veranstalter verpflichtet bereits gezahltes Geld zurück zu erstatten
3. Vertragsdauer und Vergütung
3.1 Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt
3.2 Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung richtet sich nach der aktuellen Preistabelle des Veranstalters zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.
3.3 Sämtliche Teilnahmegebühren sind entweder mit Rechnungsstellung, in bar oder mit Karte vor Ort ohne Abzug zu zahlen.
Erst nach Zahlungseingang ist der Platz für das Team in Kursen, Workshops, Seminaren fest reserviert.
Bei nicht rechtzeitiger Zahlung ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer und seinen Hund von der Teilnahme auszuschließen.
Maßgeblich ist der Zahlungseingang beim Veranstalter.
3.4 Es gibt die Möglichkeit zum Erwerb von 5er oder 10er Karten (welche Angebote hiermit genutzt werden könne, ist auf der Internetseite des Veranstalters zu lesen). Welche Angebote ausschließlich über 5er oder 10er Karten gebucht werden können ist ebenfalls dort zu lesen.
Die Gebühren für diese Karten sind im Voraus zu zahlen. Für was das Guthalben dieser Karten verwendet werden kann steht auf der Internetseite des Veranstalters
Eine Auszahlung von Restguthaben auf den Karten ist nicht möglich.
Die Karten sind 12 Monate nach Erwerb gültig, danach verfällt die Gültigkeit und das restliche Guthaben.
4. Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommene Leistungen
4.1 Der Leistungsumfang richtet sich nach der jeweiligen Beschreibung im Leistungsangebot gem. 2.1 bzw. nach den individuellen Vereinbarungen zwischen Veranstalter und Teilnehmer.
Der dem Teilnehmer daraus entstehenden Leistungsanspruch ist nicht auf eine andere Person/Teilnehmer übertragbar
5. Allgemeine Teilnahmebedingungen
5.1 Für jeden teilnehmenden Hund und den Hundehalter bzw. - führer (Teilnehmer) muss eine gültige Hundehalterhaftpflichtversicherung vorliegen.
Diese muss den Besuch einer Hundeschule mit einschließen.
Der Veranstalter kann jeder Zeit eine Vorlage dieser Versicherung verlangen
5.2 Der Veranstalter ist während jeder Veranstaltung, Kurs, Stunden, Workshops, dem Teilnehmer gegenüber weisungsbefugt.
5.3 Wird eine Veranstaltung durch einen Teilnehmer oder/und seinen Hund so sehr gestört dass ein reibungsloser Ablauf nicht mehr möglich ist, so behält sich der Veranstalter vor, diesen Teilnehmer von der Veranstaltung - ohne Rückerstattung der Teilnahmegebühr, von der Veranstaltung auszuschließen.
5.4 Auf gesundheitsbedingte Beeinträchtigungen des Teilnehmers oder auch seines Hundes, hat dieser den Veranstalter im Vorfeld hinzuweisen.
Wurde der Veranstalter im Vorfeld über eine Beeinträchtigung von Teilnehmer oder Hund nicht informiert, so kann der Veranstalter das Team von der Veranstaltung ausschließen
5.5 Minderjährige dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer anderen erwachsenen Aufsichtsperson an den Veranstaltungen teilnehmen.
5.6 Jeder teilnehmende Hund muss über einen vollständigen Impfschutz (soweit die Hunde altersbedingt impffähig sind) verfügen.
5.7 Jeder teilnehmende Hund, der frisch aus dem Tierschutz kommt, muss zusätzlich eine tierärztliche Bescheinigung haben, dass er keine ansteckende Krankheit, Würmer hat und am Besuch der Hundeschule teilnehmen kann.
Ein aktueller Impfpass ist mit der Teilnahmeerklärung auf Verlangen des Veranstalters vorzuzeigen. Mit der Abgabe der Teilnahmeerklärung versichert der Teilnehmer, dass der Hund gesund ist, kein Ansteckungsrisiko für Mensch oder Tier darstellt, frei von Ungeziefer/Würmern ist und den Anforderungen des Unterrichts körperlich gewachsen ist.
Der Veranstalter ist vor dem Besuch einer Veranstaltung über die Läufigkeit von Hündinnen zu unterrichten.
5.8 Sollten während einer Veranstaltung gesundheitliche Probleme oder auch aggressives Verhalten eines Hundes auftreten, so kann der Veranstalter den Teilnehmer mit Hund von dieser Veranstaltung ausschließen.
5.9 Sämtliche Unterlagen die von der Hundeschule an die Teilnehmer ausgehändigt werden sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht vervielfältigt oder an Dritte weiter gegeben werden
5.10 Am Trainingsort und auch auf dem Weg dorthin oder zurück ist der Kot aufzunehmen und in entsprechenden Behältern zu entsorgen.
6. Haftung
6.1 Der Veranstalter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen
6.2 Der Veranstalter haftet dem Teilnehmer nicht für von Dritten und/oder von deren Hunden herbeigeführten Schäden.
Der Teilnehmer stellt den Veranstalter von Ansprüchen frei, die in Bezug auf den Teilnehmer oder den Hund des Teilnehmers von Dritten gegen den Veranstalter geltend gemacht werden.
7. Sonstige Bestimmungen
7.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien sind im Falle einer unwirksamen Bestimmung verpflichtet, über eine wirksame Ersatzregelung zu verhandeln, die dem von ihnen mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
7.2 Mündliche Nebenabreden existieren nicht
7.3 Alle Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform
Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel selbst
Das Schriftformerfordernis findet hingegen keine Anwendung auf Abreden, die nach Vertragsabschluss unmittelbar zwischen den Parteien mündlich getroffen wurde.
8. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen davon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame
Regelung zu treffen.
Stand 12/2023